Die Betriebliche
Altersversorgung ist eine wichtige Säule neben der gesetzlichen
Rentenversicherung und der privaten Vorsorge.
Bereits mit dem Altersvermögensgesetz bekam die Betriebliche
Altersversorgung neuen Schwung. So hat jeder Arbeitnehmer seit 2002
grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Betriebliche Altersversorgung,
die er durch teilweisen Verzicht auf Lohn oder Gehalt selbst finanzieren
kann. Weitere Impulse brachte das neue Alterseinkünftegesetz, das
zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist.
Welcher Durchführungsweg für welches
Unternehmen am besten geeignet ist, kann pauschal nicht beantwortet
werden. Entscheidend ist die jeweilige Situation vor Ort.
Da jeder einzelne Durchführungsweg seine Vor- und Nachteile hat, sollten
sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunächst umfassend beraten lassen.
Welchen Weg der Betrieblichen Altersversorgung Sie auch einschlagen
wollen: Lassen Sie sich von unseren Experten umfassend beraten –
insbesondere über die steuerlichen Fördermöglichkeiten.
Denn der MÜNCHENER VEREIN bietet für jede Vorsorgesituation
maßgeschneiderte Konzepte. |