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Betriebliche Altersversorgung
Die Betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Säule neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge.

Bereits mit dem Altersvermögensgesetz bekam die Betriebliche Altersversorgung neuen Schwung. So hat jeder Arbeitnehmer seit 2002 grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Betriebliche Altersversorgung, die er durch teilweisen Verzicht auf Lohn oder Gehalt selbst finanzieren kann. Weitere Impulse brachte das neue Alterseinkünftegesetz, das zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist.


Welcher Durchführungsweg für welches Unternehmen am besten geeignet ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Entscheidend ist die jeweilige Situation vor Ort.

Da jeder einzelne Durchführungsweg seine Vor- und Nachteile hat, sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunächst umfassend beraten lassen.

Welchen Weg der Betrieblichen Altersversorgung Sie auch einschlagen wollen: Lassen Sie sich von unseren Experten umfassend beraten – insbesondere über die steuerlichen Fördermöglichkeiten. Denn der MÜNCHENER VEREIN bietet für jede Vorsorgesituation maßgeschneiderte Konzepte.