| Der private
Unfall-Schutz |
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Die gesetzliche
Unfallversicherung hat Lücken
Unfälle passieren jederzeit. Plötzlich und ungewollt - in der Freizeit,
beim Sport, zu Hause, am Arbeitsplatz, im Urlaub, auf Reisen ... Wenn
Sie berufstätig sind, schützt Sie bei Unfällen die gesetzliche
Unfallversicherung. Allerdings nur am Arbeitsplatz, auf dem Weg dorthin
und zurück.
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A |
| Versorgungslücken gibt es in jeder Lebensphase - Übersicht: Wer hat wann
gesetzlichen Unfall-Schutz?
Kleinkinder
Für Kleinkinder besteht
grundsätzlich kein gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten
Sind in Kindertagesstätten, in
der Schule, am Ausbildungsplatz, in der Uni und auf dem direkten Hin-
und Rückweg versichert. Während der gesamten Freizeit besteht jedoch
kein gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz.
Berufstätige
Im Arbeitsverhältnis sind am
Arbeitsplatz und auf dem direkten Hin- und Rückweg versichert.
Selbstständige ebenfalls, wenn sie bei ihrer zuständigen
Berufsgenossenschaft freiwillig oder pflichtversichert sind. Während der
gesamten Freizeit besteht jedoch kein gesetzlicher
Unfall-Versicherungsschutz.
Sonderinformation
Eine Verletztenrente zahlt die
gesetzliche Unfallversicherung erst ab einer Minderung der
Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 %. Selbst in Fällen, in denen ein
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht,
sind diese zur Sicherung des Lebensstandards nicht mehr ausreichend.
Hausfrauen
Für Hausfrauen besteht
grundsätzlich kein gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz.
Senioren
Für nicht erwerbstätige Senioren besteht
grundsätzlich kein gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz. |
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| Sie entscheiden selbst, welche Leistungen Sie benötigen.
Invaliditätsleistung
Sie erhalten eine
Kapitalleistung bis zu 500% bei gesundheitlichen Dauerfolgen nach einem Unfall. Die
Höhe richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten
Versicherungssumme.
Übergangsleistung mit
Sofortleistung
Sie erhalten die vereinbarte
Versicherungssumme der Übergangsleistung, wenn Sie nach einem Unfall
länger als 6 Monate mindestens zu 50% in Ihrer Leistungsfähigkeit
beeinträchtigt sind. Bei bestimmten, sehr schweren Verletzungen,
bekommen Sie sofort Geld!
Lebenslange Rente
Sie erhalten eine lebenslange
monatliche Rente, wenn ein Unfall zu einer Invalidität von mindestens
50% führt. Damit gleichen Sie Ihre Einkommenslücke aus.
Im Härtefall erhalten
Sie höhere Leistungen
Sie können für besonders schwere
körperliche Dauerfolgen eine Steigerung der Invaliditätssumme bis zu
500% vereinbaren.
Genaueres lesen Sie auch bei Progressionen.
Krankenhaustagegeld
Kommen Sie nach einem Unfall ins
Krankenhaus, erhalten Sie für jeden stationären Aufenthaltstag das
vereinbarte Krankenhaustagegeld. Und das bis zu 3 Jahre lang!
Genesungsgeld
Sie erhalten für die gleiche
Zeit, für die Sie Krankenhaustagegeld bekommen haben, Genesungsgeld in
gleicher Höhe und das bis zu 120 Tage!
Tagegeld
Bei unfallbedingter
Arbeitsunfähigkeit bekommen Sie das vereinbarte Tagegeld bis zu einem
Jahr lang. |
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Beitragsfreie
Inklusiv-Leistungen
In jeder Unfallversicherung des
MÜNCHENER VEREIN sind folgende Leistungserweiterungen ohne zusätzlichen
Beitrag mitversichert:
- Gesundheitsschädigungen durch
Gase und Dämpfe
- Gesundheitsschädigungen durch
Zeckenbisse
- Tauchtypische Gesundheitsschäden
- Kostenbeteiligung an
Reha-Maßnahmen
- Bergungskosten bis 5.000 EUR
- Kosmetische Operationen bis 5.000 EUR
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| A |
Ihre PLUS-Vorteile
Rehakostenbeteiligung
Familienvorsorge - 12 Monate beitragsfreie Mitversicherung für
Neugeborene, Ehepartner sind 6 Monate ab Heirat beitragsfrei
mitversichert
Beitrags-Bonus für Junge Leute
Leistungserweiterung für Senioren z.B. Schmerzensgeld bei
Oberschenkelhalsbruch
Krankenhaus-Tagegeld nach einer ambulanten Operation
Einfache und schnelle Hilfe bei Unfällen mit Assistance-Leistungen
Rücktransport aus dem Ausland
Überführung im Todesfall
Übernahme von Dolmetscherkosten bis 500 EUR
Benennung von Ärzten und Kliniken
Vermittlung eines Pflegedienstes, einer Haushaltshilfe oder eines
Verpflegungsservices
...und vieles mehr!
PLUS Vorteile beim
Kinder-Schutz - Spezielle
Leistungserweiterungen
Doppeltes Krankenhaus-Tagegeld für Kinder
Rooming-in-Leistung - Beteiligung an Übernachtungskosten der Eltern,
wenn Sie im Krankenhaus an der Seite Ihres Kindes sein möchten
Zusatzleistungen für Vollwaisen bei Tod beider Eltern bis 50.000 EUR
Beitragsbefreiung der Kinder-Unfallversicherung bis zum 18. Lebensjahr
beim Tod des Versicherungsnehmers |
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